Venedig-Kommission müsste sich mit Causa #Böhmermann beschäftigen

Böhmermanns Schmähgedicht über Erdogan sorgt weiter für Schlagzeilen – und damit rückt auch der Paragraph 103 des Strafgesetzbuches in den Fokus. Dieser verbietet, einen ausländischen Regierungschef zu beleidigen; bei Missachtung drohen zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft. Ich bin wirklich überrascht, dass das echt ein Gesetz ist. #witzefrei https://t.co/wYP0SF75B1 pic.twitter.com/Vfuo1pGBnI — Steffen Daniel Meyer (@SteffenDMeyer) April 8,„Venedig-Kommission müsste sich mit Causa #Böhmermann beschäftigen“ weiterlesen